Bei der Zahlung einer Abfindung ist ein Hauptziel die Steuerlast zu minimieren und aktiv Steuern zu sparen.
Durch Anwendung der „1/5“ Regelung (§ 34 des EStG) ist durch das Steuerrecht eine interessante Gestaltungsmöglichkeit gegeben.
Jedes Jahr erhalte ich als einer führenden Experten zur Rüruprrente in Deutschland ca. 70-80 Fälle auf den Tisch, wo die steuerliche Optimierung einer Abfindung wesentlich ist.
Historisch habe ich in mehr als 200 Abfindungsfällen teilweise eine 6-stellige Steuerersparnis (siehe auch aktueller Beispielfall) gemeinsam mit meinen Mandanten erzielen können.
Sinnvolle Antworten zur Minderung der Steuerlast sind im Besonderen:
hier sind bis zu 3 Jahresbeträge möglich. Dies sollte offiziell bei Ihrer Krankenversicherung angefragt werden.
hier sollte das individuelle Angebot seitens Arbeitgeber geprüft werden auch Richtung Attraktivität.
Hier sind bis zu 25.046 Euro pro Person – 50.092 Euro pro Ehepaar möglich im Jahr 2020 abzgl. der Rentenbeiträge oder Beiträge in ein Versorgungswerk.
Dies wirkt sich zu 90 % im Jahr 2020 aus. Je nach Konstellation gibt es hier unterschiedliche Produktlösungen und ein Vergleich.
Als wahrscheinlich erfahrenster „Rürupberater“ in Deutschland mit inzwischen über 10.000 Beratungsanfragen seit 2013 (allein im Jahr 2019 ca. 2.300 Anfragen) kann ich hier gemeinsam mit Ihnen sofort das attraktivste Angebot identifizieren – hier biete ich mit 20 Excel Tools und einer umfangreichen Vergleichsmatrix sicherlich den besten Marktüberblick und Einblick in Deutschland und kann Sie sehr schnell zum rentabelsten Produkt führen. Kontaktieren Sie mich jetzt gern hierzu und schauen Sie hierzu auch gern auf die Unterseite ruerup-bestadvice/
In vielen Situationen ist der einfachste Weg die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben, wo man dann wenig bis kein Einkkommen hat. Wenn das laufende Einkommen ohne Abfindung auf Null reduziert ist, dann haben Sie die Fünftel Regelung optimal genutzt. Hier reichen dann die oben genannten Maßnahmen und weitere steuermindernde Investitionen (Investition in Fortbildung, Anschaffungen, ggf. auch Spenden) aus
Regelmäßig mehrfach im Jahr habe ich aber auch Fälle auf den Tisch, wo die Abfindung im laufenden Jahr bzw. am Ende des Jahres ausgezahlt wird und der Mandant gleich einen recht nahtlosen Übergang in den neuen Tätigkeitsbereich hat.
Hier sind die oben beschriebenen Maßnahmen häufig nicht ausreichend um das laufende Einkommen auf Null zu reduzieren.
Weitere interessante Möglichkeiten zur Reduktion der Steuerlast von Abfindungen sind hier
Hier kann man bei eigenen vermieteten Immobilien aktiv werden. Als Highlight kann ich Ihnen über die Immochance Serie einen exklusiven Zugriff auf derzeit rd. 5.000 Immobilien und Wohneinheiten bieten. Hier gibt es in allen Größenordnungen Immobilien mit ca. 4 bis 5 % bis teilweise noch 6 % p.a. lfd. Mietertrag. Bei Erwerb einer Immobilie dürfen bis zu 15 % (plus MWSt. ) steuermindernd geltend gemacht werden. Hier habe ich schon mehrfach ein „rundum sorglos“ Paket zusammen mit Mandanten umgesetzt.
Diese Lösung ist die wahrscheinlich am häufigsten verwendete Methode eine Abfindung zu optimieren. Durch den historischen Zugriff seit 2009 auf mehr als 60 Solarparks mit kumuliert ca. 150 MW Leistung und in der jetzigen Zeit auch Dachanlagen habe ich hier eine Vielzahl von Fällen besonders intensiv helfen können. Wir sind hier historisch das erfolgreichste und erfahrenste Haus in Deutschland mit mehr als 1000 Investoren (ich habe selbst seit 2010 ca. für 1 Mio. Euro in 3 Solarparks – ca. 500 kW Leistung investiert) – allerdings ohne „1/5 Regelung“ Effekt
Kontaktieren Sie mich gern und lassen uns über Ihre Situation sprechen. Ein Telefonat – eine OnlineBeratung oder auch Persönliches Gespräch biete ich Ihnen KOSTENFREI an.
Der Mandant hatte einen nahtlosen Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr mit folgenden Rahmendaten:
Höhe der Abfindung rd. 450.000 Euro
Verheiratet, Höhe des gemeinsamen lfd. Einkommens 245.000 Euro
Hier hätten „einfache Maßnahmen“ nicht gegriffen und die 1/5 Regelung hätte keinen wirklichen Vorteil gehabt, da das lfd. Einkommen ebenfalls im Spitzensteuersatz war.
Es wurden folgendes Maßnahmenpaket durchgeführt:
Die Anlage ist inzwischen am Netz und produziert seit Februar 2020 Strom. Die hohe Anzahl von Sonnentagen im März und April 2020 haben erfreuliche Zusatzerträge gebracht.
Fazit und Zusammenfassung:
Kontaktieren Sie mich gern und lassen uns über Ihre Situation sprechen. Ein Telefonat – eine Onlineberatung oder auch Persönliches Gespräch biete ich Ihnen KOSTENFREI an.
Ich fertige zusammen mit Ihnen verschiedene Variantenrechnungen an und wir prüfen gemeinsam alle Möglichkeiten wie Sie das Maximale aus Ihrer Abfindung rausholen. Mit meinem selbst entwickelten Berechnungs- und Simulationstool und dem Abfindungsrechner lässt sich hier eine optimale Konstellation zwischen diesen verschiedenen Optionen und notwendigen Investitionen ermitteln und so die Steuerlast effektiv minimieren.